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OLG Oldenburg, 18.12.1995 - 1 Ws 195/95 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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BRAGO § 97 Abs. 1, § 83 Abs. 1 u. 3
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 128
- StV 1996, 165
- Rpfleger 1996, 260
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 27.01.1997 - 1 Ws 234/96
Begründetheit einer sofortigen Beschwerde der Landeskasse gegen die Festsetzung …
Der Senat schließt sich aus den dargelegten Gründen der in Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Meinung an, daß dem gerichtlich bestellten Verteidiger die erhöhte Gebühr gemäß § 97 Abs. 1 S.3 BRAGO auch dann zusteht, wenn der Mandant in anderer Sache inhaftiert ist (BVerfG, a.a.O [dort aber nicht entschieden], OLG Oldenburg, Rpfleger 1996, 260, LG Köln, a.a.O., Riedel-Sußbauer-Fraunholz, a.a.O., Rn. 29 zu § 84 und 6 zu § 97, Hansens, a.a.O., Rn. 10 zu § 83 und 9 zu § 97, Brieske, Neues anwaltliches Gebührenrecht für Strafverteidiger, StV 1996, 59 ff.).